Aufstellung einer Vorschlagsliste für Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

28. November 2022 : Anfang 2023 werden wieder Jugendschöffinnen und -schöffen gewählt.

Anfang 2023 findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen statt. Es werden daher im Vorfeld in allen Landkreisen Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Wahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Es besteht die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Jugendschöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Sie können Ihre Bewerbung oder Ihren Vorschläge bis zum 8. Januar 2023 schriftlich an die Stadt Wallenfels, Rathausgasse 1, 96346 Wallenfels (Ansprechpartner: Christoph Hohlweg, Tel. 09262/945-13, E-Mail: christoph.hohlweg@wallenfels.de) richten. Wir erteilen Ihnen natürlich auch gerne Auskunft über die Voraussetzungen zur Übernahme dieses Ehrenamtes.

Wallenfels, 28.11.2022
Stadt Wallenfels 

Hohlweg
Geschäftsleitender Beamter