Haushaltssatzung
Der Stadtrat der Stadt Wallenfels hat in seiner Sitzung am 14.03.2022 die Haushaltssatzung 2022 beschlossen. Mit Schreiben vom 13.04.2022 hat die Rechtsaufsicht am Landratsamt Kronach die rechtsaufsichtliche Genehmigung für die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung 2022 erteilt.
Gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wird die Haushaltssatzung 2022 hiermit amtlich bekannt gemacht:
Haushaltssatzung
der Stadt Wallenfels für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Wallenfels folgende
H a u s h a l t s s a t z u n g:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.674.971 €
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.196.200 €.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 645.585 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.100.000 € festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Wallenfels, 14. März 2022
Stadt Wallenfels
Jens Korn
Erster Bürgermeister