Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

22. November 2022 : Gehweg im Baugebiet "Siedlung" wird gewidmet

Widmung des Flurstücks mit der Flurnummer 443/8 der Gemarkung Wallenfels zur beschränkt-öffentlichen Verkehrsfläche (Gehweg) gemäß Art. 6 BayStrWG.

Bekanntmachung und Verfügung

Nachfolgend aufgeführte Verkehrsfläche (als PDF-Datei beigefügter Lageplan vom 26.10.2022) wird wie folgt gewidmet:

1. Widmung zur beschränkt-öffentlichen Verkehrsfläche (Gehweg)
Bezeichnung: Siedlung, Stadt Wallenfels, Landkreis Kronach.
Flurnummer (Ausübungsbereich): Flurstück mit der Flur-Nr. 443/8, Gemarkung Wallenfels

2. Verfügung
Die unter Ziffer 1 beschriebenen Flurnummer wird aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 14.11.2022 zur beschränkt-öffentlichen Verkehrsfläche (Gehweg) im Sinne von Artikel 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.

3. Träger der Straßenbaulast
Träger der Straßenbaulast für die zu widmende Fläche ist die Stadt Wallenfels (Art. 54a BayStrWG).

4. Wirksamwerden der Verfügung
Die Widmungsverfügung nach Ziffer 1 wird zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung wirksam.

5. Sonstiges
Die Widmungsunterlagen samt Begründung können bei der Stadt Wallenfels, Rathaus, Rathausgasse 1, 96346 Wallenfels, Zimmer 3 (Erdgeschoss), während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben. Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids bei dem

Bayerischen Verwal­tungsgericht in Bayreuth
Friedrichstr. 16
95444 Bayreuth

schriftlich oder zur Nieder­schrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erheben. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Stadt Wallenfels) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel an­geben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder Abschrift beifü­gen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für die übrigen Betei­ligten beifügen.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

-      Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich vorstehenden Rechtsgebietes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch ein­zulegen.

-      Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

-      Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Wallenfels, 17.11.2022
Stadt Wallenfels 

Jens Korn
Erster Bürgermeister

 

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