Information aus dem Passamt
Am 11. Dezember 2020 erfolgte im Bundesgesetzblatt die Veröffentlichung des vom Deutschen Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und Ausländerrechtlichen Dokumentenwesen.
Entsprechend diesem Gesetz gelten für die Beantragung von Ausweisdokumenten ab dem 1. Mai 2025 in Deutschland neue Vorgaben.
1. Umstellung des PIN-Brief-Verfahrens im Februar 2025
Bereits seit 17. Februar 2025 wird der PIN-Brief während der Beantragung eines Personalausweises, eines elektronischen Aufenthaltstitels oder einer eID-Karte direkt durch die Passbehörde ausgehändigt. Der bisherige Versand per Post entfällt. Der PIN-Brief enthält die Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK), sowie wichtige Informationen über die Online-Ausweisfunktion. Das Sperrkennwort erhält der Antragsteller mit Aushändigung des neuen Dokumentes.
2. Aufnahme von Lichtbildern
Ab diesem Zeitpunkt ist die Annahme von Lichtbildern in Papierform nicht mehr zulässig. Auch selbst erstellte digitale Dateien auf Speichermedien jeglicher Art dürfen nicht genutzt werden.
Sie haben die Möglichkeit das Lichtbild für den Personalausweis oder Reisepass direkt bei der Passbehörde der Stadt Wallenfels im Zuge der Antragstellung über ein Terminal erstellen zu lassen oder Sie nutzen die Option das Bild bei einem hierfür zertifizierten Fotografen oder einem hierfür spezialisierten Dienstleister (z. Bsp. Drogeriemarkt) digital erstellen zu lassen, welche das Bild über ein sicheres Cloud-System bereitstellen, dies kann dann die Passbehörde mit dem von Ihnen mitgebrachten QR-Code herunterladen. Diese Bilder bleiben bis zu sechs Monate gültig und können für mehrere Dokumentenanträge verwendet werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.
Die Gebühr für das Lichtbild vor Ort in der Passbehörde beträgt 6 Euro. Wenn mehrere Dokumente zusammen beantragt werden, wird die Gebühr nur einmal fällig.
Für die Kosten beim Fotografen / Dienstleister fragen Sie bitte direkt dort nach.
Weiterhin möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass das in der Passbehörde gefertigte Bild weder ausgedruckt noch digital zur Verfügung gestellt werden kann, es wird ausnahmslos für die interne Antragstellung gefertigt.
Wir möchten Sie zudem darauf hinweisen, dass es bei Babys und Kleinkindern ratsam ist, das Bild von einem Fotografen erstellen zu lassen, da die Bilder bei der Passbehörde mittels Tischterminal erstellt werden und es bei Kleinkindern und Babys sehr schwierig ist, damit die vorgeschriebene Biometrie zu erreichen, wenn Sie noch nicht selbstständig sitzen können.
Für die Neuausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses wird benötigt:
- der bisherige Personalausweis oder Reisepass |
- die anfallenden Gebühren |
- sowie ggfs. den Code der Passbildstelle |
Haben Sie von uns noch keinen Ausweis oder Pass erhalten, benötigen wir zusätzlich:
- Bei Ledigen: Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch |
- Bei Verheirateten: Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift vom Familienbuch |
Die Pass- bzw. Ausweisanträge müssen eigenhändig unterschrieben werden, und auch die Aufnahme der Fingerabdrücke sind ab 6 Jahren Pflicht. Deshalb ist ein persönliches Erscheinen der jeweiligen Person auf jeden Fall erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie zur Antragstellung einen Termin mit uns.
Ein Personalausweis kostet derzeit bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 € (Gültigkeit 6 Jahre), ab dem 24. Lebensjahr 37,00 € (Gültigkeit 10 Jahre). Ggfs. zzgl. Gebühr für das Lichtbild 6,00 € und Direktversand 15,00 €.
Ein Reisepass kostet derzeit bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 € (Gültigkeit 6 Jahre), ansonsten 70,00 € (Gültigkeit 10 Jahre). Ggfs. zzgl. Gebühr für das Lichtbild 6,00 € und Direktversand 15,00 €.
Die Gebühren sind bereits bei der Antragstellung zu entrichten.
3. Einführung eines Direktversands
Ebenfalls ab Mai 2025 wird voraussichtlich der Versand von Reisepässen (für Antragsteller ab 18 Jahren) und Personalausweisen (für Antragsteller ab 16 Jahren) direkt nach Hause möglich sein. Hoheitliche Dokumente können dann auf Wunsch, gegen eine Gebühr welche bei Antragstellung entrichtet werden muss (voraussichtlich 15,00 €), per Post an die Privatadresse (inländischer Hauptwohnsitz) verschickt werden. Für Ausweise von Kindern bleibt es bei der Abholung in der Behörde. Der Direktversand für hoheitliche Dokumente ist grundsätzlich als persönliche Übergabe durch einen Zustelldienst an die antragstellende Person vorgesehen, eine Übergabe an eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich. Im Falle des Direktversands, muss das bisherige Dokument bereits bei Antragstellung eingezogen werden. Eine Identifizierung gegenüber dem Versanddienstleister wäre dann nur mit einem anderen gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) möglich. Ist ein Zustellversuch gescheitert wird das Dokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie das Ausweisdokument innerhalb dieser Frist dort nicht ab, geht es zurück an die ausstellende Behörde und muss dort abgeholt werden, eine Erstattung der bereits bezahlten Gebühr für den Direktversand ist ausgeschlossen.
Hinweis: Eine Bestellung von Express-Dokumenten per Direktversand ist ausgeschlossen. In diesen Fällen bleibt die Lieferung des Dokuments an die antragstellende Behörde die schnellste Lösung.
Auf der Internetseite (Personalausweisportal) des Bundesministeriums des Innern und für Heimat erhalten Sie weiterführende Informationen.
Nähere Infos über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder erhalten Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de