1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Wallenfels 2020

20. Juni 2023 : Erweiterung der Regelungen zur Erteilung von Negativzeugnissen

1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Wallenfels 2020

Der Stadtrat der Stadt Wallenfels hat in seiner Sitzung am 19.06.2023 (Tagesordnungspunkt 8 der öffentlichen Sitzung) die 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Wallenfels 2020 beschlossen. Diese tritt am 01.06.2023 in Kraft auf.

Gemäß § 36 Absatz 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Wallenfels werden Satzungen und Verordnungen durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Kronach amtlich bekannt gemacht.

Die 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Wallenfels 2020 kann außerdem auf der Homepage der Stadt Wallenfels (www.wallenfels.de) eingesehen werden.

Wallenfels, 20.06.2023
Stadt Wallenfels

Jens Korn
Erster Bürgermeister

1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Wallenfels 2020

Auf Grund des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern erlässt der Stadtrat der Stadt Wallenfels folgende Änderung der Geschäftsordnung:

§ 1

Änderung der Geschäftsordnung

 (1) § 12 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe e) der Geschäftsordnung für den Stadtrat Wallenfels vom 11. Mai 2020 wird wie folgt geändert:

 „e) die Prüfung und Entscheidung, ob ein Vorkaufsrecht zugunsten der Stadt Wallenfels besteht oder ausgeübt wird sowie die Erteilung von Negativzeugnissen nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB bei Nichtbestehen oder Nichtausüben eines Vorkaufsrechts.“

(2) Nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe e) der Geschäftsordnung für den Stadtrat Wallenfels vom 11. Mai 2020 wird wie folgt neu eingefügt:

„f) die Prüfung und Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung bei städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen nach § 145 BauGB.“

§ 2

Inkrafttreten

Diese Änderung der Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2023 in Kraft.

Wallenfels, 20. Juni 2023
Stadt Wallenfels

Jens Korn
Erster Bürgermeister