Aufstellungsbeschluss zur Außenbereichssatzung „Vordere Mittlere Schnaid“ nach § 35 Abs. 6 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Wallenfels hat in der Sitzung am 19.09.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung einer Außenbereichssatzung „Vordere Mittlere Schnaid“ nach § 35 Abs. 6 BauGB beschlossen.
Die Außenbereichssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.
Der Lageplan vom 08.09.2022 des Ingenieurbüros IVS GmbH, Kronach, mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Außenbereichssatzung ist Bestandteil des gefassten Beschlusses.
Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Außenbereichssatzung kann im Rathaus der Stadt Wallenfels, Rathausgasse 1, 96346 Wallenfels, während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses bzw. auf der Internetseite der Stadt Wallenfels werden.
Wallenfels, 20.09.2022
Stadt Wallenfels
Jens Korn
Erster Bürgermeister