Fälligkeit der Grabgebühren

13. März 2025: Die Grabgebühren sind bis zum 30.04.2025 fällig.

Fälligkeit der Grabgebühren 2025

Die Stadt Wallenfels erhebt gemäß den Bestimmungen der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wallenfels (FGS) vom 16.07.2024 Gebühren für die Nutzung der öffentlichen Bestattungseinrichtungen.

Die Grabgebühren gemäß § 3 der Gebührensatzung werden jeweils für den Zeitraum von einem Jahr im Voraus erhoben. Gebührenpflichtig ist, wer zur Grabstättennutzung berechtigt ist. Die Höhe der Grabgebühr richtet sich nach der zutreffenden Grabart, die sich aus den Bestimmungen der Friedhofssatzung (§ 21) ergibt.

Auf § 4 Abs. 1 der Gebührensatzung wird hingewiesen.

Die Grabgebühren sind bis zum

30.04.2025

fällig.

Bei Vorliegen eines SEPA-Mandats werden die entsprechenden Beträge vom Konto abgebucht.

Wallenfels, den 13.03.2025

Jens Korn
Erster Bürgermeister