Neufestsetzung der Gebühren im Wasser- und Abwasserbereich
Beschlussfassung über die beabsichtigte Neufestsetzung der Gebühren im Wasser- und Abwasserbereich ab 01.01.2022 sowie über die Beitragserhebung
Der Stadtrat der Stadt Wallenfels hat in seiner Sitzung am 20.09.2021 (Tagesordnungspunkt 8 der öffentlichen Sitzung) folgende Beschlüsse über die beabsichtigte Neufestsetzung der Gebühren im Wasser- und Abwasserbereich ab 01.01.2022 sowie über die Beitragserhebung gefasst:
1. Die Stadt Wallenfels verpflichtet sich, im Zuge einer Neukalkulation von Gebühren im Wasser- und Abwasserbereich eine Kostendeckung für beide Einrichtungen zu erreichen. Mit einer Neukalkulation wurde auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 15.09.2020 der Bayerische Kommunale Prüfungsverband beauftragt.
2. Der Stadtrat beschließt eine Neufestsetzung der Gebühren für den Wasser- und Abwasserbereich zum 01.01.2022. Sofern die Kalkulation nicht rechtzeitig fertiggestellt werden kann, erfolgt eine Neufestsetzung der Gebühren für den Wasser- und Abwasserbereich auch rückwirkend zum 01.01.2022.
3. Im Zeitraum von 2014 bis einschließlich 2021 ggf. angelaufene Defizite im Wasser- und Abwasserbereich werden, soweit diese einbringbar im Sinne kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften sind, in den neuen Kalkulationszeitraum übernommen und in die Gebührenfestsetzung ab 01.01.2022 mit einbezogen.
4. Die Stadt Wallenfels verpflichtet sich, für anstehende Investitionen im Wasser- und Abwasserbereich eine Beitragserhebung zur Entlastung des städtischen Haushalts durch Vermeidung von Kreditaufnahmen zu erreichen. Mit der Prüfung soll ebenfalls der Bayerische Kommunale Prüfungsverband beauftragt werden.
Die vorliegenden Beschlüsse sind ortsüblich zu veröffentlichen. Des Weiteren hat eine Veröffentlichung der Beschlüsse im Kreisamtsblatt des Landkreises Kronach zu erfolgen.
Wallenfels, 21.09.2021
Stadt Wallenfels
Jens Korn
Erster Bürgermeister