Benutzungssatzung
Benutzungssatzung für die Bücherei im Bildungszentrum der Stadt Wallenfels
Aufgrund von Art. 23 i.V.m. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Wallenfels die folgende Benutzungssatzung für die Bücherei im Bildungszentrum der Stadt Wallenfels:
§ 1 Allgemeines
(1) Die Bücherei im Bildungszentrum der Stadt Wallenfels ist eine gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Einrichtung der Stadt Wallenfels.
(2) Jedermann ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungs- und Gebührenordnung zu benutzen. Aus wichtigem Grund kann durch die Büchereileitung die Zulassung verweigert oder widerrufen werden.
(3) Die Bücherei dient dem allgemeinen Bildungsinteresse, der Information, der Aus-, Fort- und Weiterbildung, sowie der Freizeitgestaltung.
§ 2 Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Bücherei im Bildungszentrum werden durch Aushang bekannt gemacht.
§ 3 Anmeldung
(1) Der Benutzer meldet sich unter Vorlage seines gültigen Personalausweises oder einer gleichgestellten Legitimation an und erhält einen Benutzerausweis.
(2) Minderjährige können Benutzer werden, wenn sie das 7. Lebensjahr vollendet haben. Für die Anmeldung legen sie die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters vor bzw. dessen Unterschrift auf dem Anmeldeformular. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
(3) Mit seiner Unterschrift erkennt der Benutzer bzw. Erziehungsberechtigte die Benutzungsordnung an und stimmt der elektronischen Speicherung seiner Daten zur
Abwicklung des Ausleihverfahrens und zu statistischen Zwecken zu. Die geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen werden beachtet. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht.
(4) Die Benutzer sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Benutzerausweis
(1) Die Benutzung der Bücherei ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.
(2) Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bücherei. Sein Verlust ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter.
§ 5 Ausleihe, Leihfrist
(1) Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden.
(2) Die Leihfrist für alle Medien (außer Zeitschriften) beträgt im Allgemeinen drei Wochen. Für Zeitschriften gilt eine Ausleihfrist von zwei Wochen. Vorzeitige Rückgabe ist im Rahmen der Öffnungszeiten jederzeit möglich.
(3) Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Telefonische Verlängerung während der Öffnungszeiten ist grundsätzlich möglich.
(4) Ausgeliehene Medien dürfen nicht an Dritte weiterverliehen werden.
§ 6 Verspätete Rückgabe
Bei Überschreiten der Leihfrist kann eine Versäumnisgebühr erhoben werden, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Mahnung ist zusätzlich eine Verwaltungsgebühr zu entrichten, die die Portokosten beinhaltet.
§ 7 Behandlung der Medien, Haftung
(1) Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung oder Verlust ist der Benutzer schadenersatzpflichtig.
(2) Der Schadenersatz bemisst sich bei erheblicher Beschädigung oder Verlust nach den Kosten der Wiederbeschaffung zuzüglich einer Wiedereinarbeitungsgebühr.
(3) Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen. Beschädigungen sind dem Bibliothekspersonal unverzüglich mitzuteilen.
§ 8 Verhalten in der Bibliothek, Hausrecht
(1) Jeder Benutzer bzw. Besucher hat sich so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden.
(2) In den Büchereiräumen ist das Rauchen und Essen nicht gestattet. Tiere dürfen in die Bibliothek nicht mitgebracht werden.
(3) Den Anordnungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten. Das Personal übt insoweit das Hausrecht aus.
§ 9 Haftung der Stadt Wallenfels
Für Garderobe und Wertgegenstände wird Seitens der Stadt Wallenfels keine Haftung übernommen.
§ 10 Inkrafttreten
Die Benutzungssatzung für die Bücherei im Bildungszentrum der Stadt Wallenfels tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Wallenfels, 22. Februar 2022
Stadt Wallenfels
Jens Korn
Erster Bürgermeister
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