Gebührensatzung
Gebührensatzung für die Bücherei im Bildungszentrum der Stadt Wallenfels
Aufgrund von Art. 2 i.V.m. Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Wallenfels die folgende Gebührensatzung für die Bücherei im Bildungszentrum der Stadt Wallenfels:
§ 1 Ausleihgebühren
(1) Für die Benutzung der Bücherei im Bildungszentrum der Stadt Wallenfels werden folgende Jahresgebühren erhoben:
1. Einzelbeitrag | 10,00 € |
2. Kinder- und Jugendliche | 5,00 € |
(2) Für die Benutzung der Bücherei im Rahmen des Schulunterrichts sowie des Hort- und Kindertagesstättenbetriebes werden keine Gebühren nach dieser Gebührensatzung erhoben.
(3) Die Gebühr für die Erstellung eines Ersatzausweises beträgt 3,50 €.
(4) Die Mahngebühr pro Medium und Woche beträgt 0,50 € zuzüglich eventuell anfallender Gebühren für die schriftliche oder mündliche Mahnung.
§ 2 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist der Inhaber eines Benutzerausweises nach § 4 der Benutzungssatzung für die Bücherei im Bildungszentrum der Stadt Wallenfels.
§ 3 Entstehen der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld entsteht mit dem Beginn des jeweiligen Kalenderjahres.
§ 4 Fälligkeit
(1) Die Gebühren werden mit der erstmaligen Benutzung der Bücherei im Jahr fällig.
(2) Die Gebühren werden bei Fälligkeit durch Barzahlung in der Bibliothek vereinnahmt.
(3) Im Falle des § 1 Abs. 4 erhält der Säumige eine Rechnung, die er an die Stadtkasse überweisen oder in bar begleichen kann.
§ 5 Inkrafttreten
Die Gebührensatzung für die Bibliothek im Bildungszentrum der Stadt Wallenfels tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Wallenfels, 22. Februar 2022
Stadt Wallenfels
Jens Korn
Erster Bürgermeister