Das Interkommunale Förderprogramm im Oberen Rodachtal
Das wird gefördert
- Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die zu einer Aufwertung der baulichen Substanz führen
- Maßnahmen an Hausfassaden, Fenstern und Türen
- Maßnahmen an Dach und Dachaufbauten
- Maßnahmen an Hofanlagen und -toren
- Maßnahmen in Vorgärten und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung
- Rückbaumaßnahmen von Gebäuden und Gebäudeteilen mit Funktionsverlust
- Sanierungsberatung als Erstberatung
- Architekten- und Ingenieurleistungen
Nicht förderfähig sind Maßnahmen der energetischen Sanierung. Hierfür koordiniert das Stadtumbaumanagement gerne den Kontakt zu möglichen anderen Fördergebern (z.B. KfW etc.).
So wird gefördert
Bei Lage der Immobilie innerhalb des Sanierungsgebietes von Wallenfels können Förderungen in Höhe von 30% der förderfähigen Kosten beantragt werden. Der Zuschuss beträgt dabei höchstens 20.000 €.
Architekten- und Ingenieurleistungen werden mit bis zu 10% der förderfähigen Baukosten anerkannt und damit auch mit dem oben genannten Satz gefördert.
Der Maßnahme und einer Förderzusage geht verpflichtend eine Sanierungsberatung durch ein qualifiziertes Büro voraus. Diese Sanierungsberatung ist für Sie, bei einem Aufwand von maximal 5 Stunden Beratungsleistung, kostenfrei.
Eine Erstberatung zum Förderprogramm und dessen Ablauf sowie eine Antwort auf die Frage, ob Ihre Immobilie für das Programm infrage kommt, erhalten Sie kostenfrei durch das Stadtumbaumanagement.
Wichtig
Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bewilligt worden sein, sonst werden die angefallenen Kosten später nicht zur Förderung anerkannt.
Ziele des Förderprogramms
- Sicherung/Erhalt ortsbildprägender Immobilien
- Bewahrung historischer Bausubstanz
- Revitalisierung von Leerständen
- baulich-gestalterische Aufwertung
- Rückbaumaßnahmen
- qualitätsvolle Fortentwicklung der Bausubstanz
- Nutzbarmachung leerstehender Flächen
- Aufwertung des Ortsbildes
Und so geht es - eine Checkliste
1. Kontakt Stadtumbaumanagement
Ist eine Förderung denkbar? Bspw. Lage im Sanierungsgebiet
2. Wunschliste
Welche Maßnahmen sollen vorgenommen werden?
3. Erhöhte steuerliche Abschreibung
Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ob in Ihrem Fall die Möglichkeit der erhöhten steuerlichen Abschreibung gegeben ist.
4. Anfrage bei der Kommune
Ist Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig? Ist eine Förderung möglich?
5. Sanierungsberatung
Beratungstermin: Was soll getan werden und wie?
6. Beratungsprotokoll
Beratungsprotokoll mit Sanierungskonzept als Grundlage der weiteren Planung.
7. Planung und Kostenermittlung
Planunterlagen erstellen, Angebote einholen.
8. Förderantrag bei der Kommune
Antragsunterlagen (Sanierungskonzept, Planung, Kosten, Sanierungsvereinbarung mit der Kommune).
9. Bewilligung durch die Kommune
Bewilligungsbescheid und Beginn der Baumaßnahme.
10. Bauphase
Berichterstattung und Bilddokumentation.
11. Verwendungsnachweis
Vorlage aller Rechnungen und Bilder.
12. Auszahlung der Fördermittel
Bei Interesse und Fragen hilft das Stadtumbaumanagement gerne weiter. Erreichbarkeit unter:
Stadtumbaumanagement
Jeder 2. Donnerstag im Monat, 12:00 - 14:00 Uhr