Gestaltungsfibel zum Förderprogramm
„Wie kann ich mein Haus sanieren“, „Was muss ich beachten“, „Wie muss es aussehen, um die Förderung zu erhalten“, „Wen kann ich fragen, ohne gleich Architekten und Handwerker kontaktieren zu müssen“ – diese und noch mehr Fragen stellen sich oft die Bürger aus der Stadt Wallenfels und der Marktgemeinde Steinwiesen. Besonders im Ortskern, bzw. dem ausgewiesenen Sanierungsgebiet gibt es manchmal noch Unklarheiten. Damit sich sanierungswillige Bürger aber bereits im Vorfeld ein Bild davon machen können, was möglich ist, was nicht so gern gesehen wird oder überhaupt nicht zum Ortsbild passt, haben die beiden Kommunen nun eine Gestaltungsfibel herausgegeben.
Seit 2014 gibt es im Oberen Rodachtal das interkommunale Förderprogramm. Die Belebung des Ortskerns, die Unterstützung gerade junger Familien sind hier ein großes Argument. Und durch die Gestaltungsfibel kann jeder bereits beim Anflug eines Sanierungsgedankens Ideen und Hilfen entdecken. Anschaulich werden Beispiele gelungener Sanierungen und Verschönerungen gezeigt, Negativbeispiele sind ebenso zu finden und so kann sich jeder ein Bild machen, was, wo und vor allem wie seine Immobilie einmal aussehen könnte. Es sind jedoch keine zu straffen Regelungen, wie Architektin Christine Bardin bekräftigt. Sie führt die Beratungen durch und weiß, dass viele nicht die Möglichkeiten haben, sich an alle angedachten Vorgaben zu halten. Es gibt dafür viele Gründe, vor allem die Basis des Hauses, das Gesamtbild im Umfeld, historische Vorgaben und natürliche eigene Vorlieben „Jeder Fall ist speziell und individuell zu bearbeiten“, sagt Christine Bardin. Und die Sanierung ist natürlich auch nutzungsabhängig. Man sollte das Objekt schließlich nicht kaputt sanieren. Und gerade für die Beratungen ist die Gestaltungsfibel eine wertvolle Hilfe. Es bleibt nichts abstrakt, sondern man kann sich an Beispielen vorstellen, wie es werden könnte, was man tun kann. Kersten Schöttner vom Architektenbüro Schöttner, der die Konzeption und Gestaltung der Fibel erledigt hat, erklärte, dass es keine Verbote und Zwänge gebe, dafür Leitfaden für den jeweiligen Ort. „Man kann niemanden etwas verbieten, aber es wird dann halt nicht gefördert“, sagte Schöttner.
Beim interkommunalen Förderprogramm bestimmt vor allem auch die Lage der Immobilie innerhalb des Sanierungsgebietes von Steinwiesen und Wallenfels die Förderungen, die in Höhe von 30% der förderfähigen Kosten beantragt werden. Der Zuschuss beträgt dabei höchstens 20.000 €. Der Maßnahme und einer Förderzusage geht verpflichtend eine Sanierungsberatung durch ein qualifiziertes Büro voraus. Diese Sanierungsberatung ist bis zu einem Aufwand von maximal 5 Stunden Beratungsleistung kostenfrei. Wichtig dabei ist, dass der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme bewilligt worden sein, sonst werden die angefallenen Kosten später nicht zur Förderung anerkannt. Gefördert werden dabei vor allem Sanierungsmaßnahmen, die den Außenbereich betreffen wie Fassadensanierungen, Dachmaßnahmen, Fenster und Türen.
Nicht nur das interkommunale Förderprogramm bringt Vorteile für sanierungswillige Immobilienbesitzer. Auch steuerlich gibt es viele Vorteile. Bis zu neun Jahren können Abschreibungen anerkannt werden, Steuervorteile vor allem bei hohem Steueraufwand.
Informationen kann man sich holen auf den Homepages der Gemeinden, im Rathaus, wo man die Gestaltungsfibel erhalten kann, beim Stadtumbaumangement direkt und natürlich über die Immobilienlotsen.