Interkommunales Förderprogramm ORt
Für die Abrechnung des Programmjahres 2020 von förderfähigen Sanierungsmaßnahmen gemäß den Bestimmungen des Interkommunalen Förderprogrammes nach Nr. 20.1 StBauFR der Interessengemeinschaft Oberes Rodachtal bittet die Stadt Wallenfels, die vollständigen Abrechnungsunterlagen für 2020 fertig gestellte (Teil-)Maßnahmen bis spätestens 13.12.2020 am besten eingescannt und per E-Mail an folgende E-Mailadresse vorzulegen: christoph.hohlweg@wallenfels.de
Unterlagen, die zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, können dann bei der Abrechnung für 2020 nicht mehr berücksichtigt werden. Um Verständnis wird gebeten.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie persönliche Vorsprachen im Rathaus die absolute Ausnahme darstellen sollen. Bei Rückfragen können Sie sich natürlich gerne telefonisch unter der Telefonnummer 092625/945-13 an uns werden.
Wallenfels, 05.11.2020
Stadt Wallenfels
Christoph Hohlweg
Geschäftsleitender Beamter