Anmeldung Campingplatz Wallenfels
Bedingungen und Sicherheitshinweise für die Nutzung des unbewachten, provisorischen Campingplatzes „Rodachtal“ der Stadt Wallenfels
(in der Fassung vom 26.11.2013)
(Alleinbelegung des Platzes ist nicht gewährleistet)
In der Saison 2022 gelten folgende Bedingungen:
Anmeldung und Zuteilung des Stellplatzes beim Bademeister des Freibades v o r Einfahrt in den Platz. |
Zufahrt für Fahrzeuge bis maximal 7,5 to über die Hauptzufahrt (Holzbrücke). Schwerere Fahrzeuge müssen die weiter östlich angelegte Furt benutzen. |
Bei jugendlichen Nutzern muss mindestens eine verantwortliche, volljährige Person dabei sein. |
Duschanlagen befinden sich im Sanitärgebäude des benachbarten Freischwimmbades. |
Stromentnahme durch die Zuweisung einer Zähleinrichtung am Platzgebäude (Anschluss durch Bademeister). Die Pfandgebühr für Stromzähler wird am Ende des Aufenthaltes zurückerstattet. |
An- und Abreise gelten zusammen als ein Tag! |
Das Befischen der am Platz vorbeiführenden öffentlichen Gewässer ist unter Strafe verboten. |
Für das Grundstück besteht eine kommunale Haftpflichtversicherung. Der Unfallschutz ist durch die Platzbenutzer privat zu regeln. |
Bei Abbrennen von Lagerfeuern und beim gesamten Lager- bzw. Campingbetrieb sind die Sicherheitsbestimmungen und Jugendschutzbedingungen einzuhalten. |
Von 23.00 Uhr abends bis 07.00 Uhr früh hat sich jeder Zeltplatzbenutzer so zu verhalten, dass Andere nicht gestört werden. |
Der Platz muss bei der Abreise in einem sauberen und ordentlichen Zustand übergeben werden. |
GEBÜHREN (incl. 7 % MwSt)
Stand Saison 2022
Erwachsene pro Tag und Person | 3,50 € |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre pro Tag und Person | 2,00 € |
Stellplatz für Zelt bis max. 2 Personen pro Tag | 1,00 € |
Stellplatz für Zelt mit mehr als 2 Personen pro Tag | 2,00 € |
Wohnwagen/Wohnmobil pro Tag | 3,00 € |
Pkw / Motorrad auf dem Platz pro Tag | 2,00 € |
Stromgebühren pro kWh | 0,60 € |
Pfand für Stromzähler (Schlüssel) | 20,00 € |
Dauerstellplatz Winter(Okt. – April, pro Monat) | 25,00 € |
Dauerstellplatz Sommer (Mai – Sept., pro Monat) | 70,00 € |
Benutzung des Freibades für Campingplatzbenutzer
(für die Dauer des Aufenthaltes)
Erwachsene pro Tag und Person | Eintritt frei |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre pro Tag und Person | Eintritt frei |
Die Gebühren sind am Tag der Abreise an der Kasse des Freibades zu bezahlen.
Bei Absage innerhalb von zwei Wochen vor dem Termin (Anfangstag) ist eine Stornogebühr von 40 % der Gebühren zur Zahlung fällig.
Wird momentan überarbeitet!
Infektionsschutz- und Hygienekonzept für den Zeltplatz der Stadt Wallenfels für 2020
Örtliche Gegebenheiten
• | Gesamtnutzfläche: ca. 8000 m² |
• | Geöffnet für Wohnwagen und Wohnmobile – nicht jedoch für Zelte |
• | Sanitäre Einrichtung geschlossen |
• | Ver- und Entsorgung möglich |
Allgemeine Zugangsbeschränkungen
Trifft mindestens eines der folgenden Ausschlusskriterien zu, besteht ein Zutrittsverbot für den Zeltplatz der Stadt Wallenfels. Dies gilt sowohl für Besucher als auch für Angestellte.
a) | Personen mit einer bekannten, nachgewiesenen COVID-19-Infektion |
b) | Personen mit Kontakt zu bestätigten COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen |
c) | Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere |
d) | Personen, die während ihres Aufenthalts im Freibad unter c) genannte Symptome entwickeln |
e) | Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder für die Betreuung zuständigen Erwachsenen |
Allgemeine Verhaltensregeln
Die folgenden Verhaltensregeln gelten auf dem gesamten Gelände des Zeltplatzes für Gäste und Personal:
a) | 1,5 m Abstand zu allen Personen außerhalb des eigenen Hausstandes |
b) | Maskenpflicht (Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung) bei der Anmeldung |
c) | keine Maskenpflicht am Stellplatz |
d) | Eintragen in die Anwesenheitsliste mit An- und Abreisedatum. |
e) | Einhaltung der allgemein bekannten Hygieneregeln (gründliches und regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife, Husten und Niesen in die Armbeuge) |
Auf die Verhaltensregeln wird durch ausreichend viele Schilder und Aushänge hingewiesen.
Einschränkung und Überwachung der Gesamtbesucherzahl
Es werden nur Wohnmobile und Wohnwagen mit eigener sanitärer Einrichtung aufgenommen. Zelte sind nicht erlaubt. Die Wohnmobile und Wohnwagen werden mit großem Abstand gestellt, sodass ausreichend Platz zwischen den Wohneinheiten eine Infektionskette vermeidet. Gegebenenfalls werden weniger Gäste aufgenommen.
Anmeldung
• | Die Anmeldung erfolgt an der offenen Tür am Kassenschalter des Freibades |
• | Ausgang über das offene Tor neben dem Eingang |
• | optisch klare Abtrennung von Ein- und Ausgang durch Schilder |
• | Bodenmarkierungen für Einhaltung von Abstand |
• | Bauzäune markieren Laufwege |
• | Spuckschutz für Personal, für Kassenpersonal keine Maske notwendig |
• | Desinfektionsmittel für Kassenpersonal |
• | Angabe der Personendaten zum Eintrag in die Anwesenheitsliste durch das Kassenpersonal |
Sanitärbereich
Der Sanitärbereich bleibt geschlossen.
Ver- und Entsorgung
• | Wasser und Strom werden zur Verfügung gestellt. |
• | Die chemischen Toiletten können entsorgt werden. |
Erste-Hilfe
• | Die Inanspruchnahme einer Erste-Hilfe-Leistung beinhaltet aufgrund der Notwendigkeit automatisch die Zustimmung der Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 m. |
• | Soweit möglich sollen hierbei Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden. |
• | Die Kontaktpersonen bei Erste-Hilfe-Maßnahmen werden für die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit möglicher Infektionswege vom Betreiber dokumentiert. |
Reinigungskonzept
Die Ver- und Entsorgungsstationen werden regelmäßig gereinigt.
Personaleinsatz
• | Eine Person sitzt am Eingang des Freibades und kümmert sich um die Gäste des Zeltplatzes |
• | Eine Person unterstützt den Betrieb als „Springer“ je nach Bedarf, beispielsweise bei hohem Besucheraufkommen und reinigt regelmäßig die Ver- und Entsorgung. |
• | Dokumentation des Personaleinsatzes inklusive Kontaktdaten |
Nichteinhaltung und Nachsteuerung
Sollte es während des laufenden Betriebes zu Problemen durch Fehlverhalten einzelner Besucher kommen, wird durch das Betriebspersonal konsequent das Hausrecht ausgeübt. Verstöße werden dokumentiert und regelmäßig auf Häufung in Bezug auf bestimmte Betriebsbereiche ausgewertet. Basierend auf diesen Erkenntnissen wird das Schutz- und Hygienekonzept im Bedarfsfall angepasst.
Die im vorliegenden Pandemieplan vorgesehenen organisatorischen Maßnahmen des Betreibers sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es aber zwingend erforderlich, dass auch die Gäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch die Einhaltung der Regelungen sowie der weiteren Anordnung des Betreibers, gerecht werden, auch ohne dass das Personal des Betreibers ständig darauf hinweisen müsste.
An- und Abreise
Die An- und Abreise ist täglich zwischen 14 Uhr und 19 Uhr möglich. Beides erfolgt über das Personal im Freibad.
Stadt Wallenfels, Juli 2020