Kontrolle der Grabdenkmäler auf Standfestigkeit in den Friedhöfen der Stadt Wallenfels

22. Juni 2023 : Ab 24. Juli erfolgt die Überprüfung der Grabmale im Bereich der Stadt Wallenfels.

Grabmale und Fundamente müssen gemäß der „Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7 § 9) vom 01.01.2000“ nach anerkannten Regeln der Baukunst errichtet sein. Zu den anerkannten Regeln gehören die „Richtlinien für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmälern und Einfassungen für Grabstätten“ des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks.

Grabmale, die sich in ihrem Gefüge gelockert haben und wackeln oder auf Grund von Fundamentalsetzungen schräg stehen, sind nicht mehr standsicher.

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf Friedhöfen kommt der Haftung für Schadensfälle, die durch schadhafte, unsicher stehende, verwitterte oder brüchige Grabmale oder durch Ablösen einzelner Teile derselben verursacht werden, besondere Bedeutung zu. Wir weisen darauf hin, dass auch die Nutzungsberechtigten für alle Schäden, die durch umstürzende Grabsteine ​​entstehen sollten, haften.

Die Überprüfung der Grabmale im Bereich der Stadt Wallenfels erfolgt  am 24.07.2023  durch eine Fachfirma mit Hilfe der dafür vorgesehenen Prüfgeräte.

Festgestellte Mängel werden den Grabnutzungsberechtigten anschließend unter Bestimmung einer Erledigungsfrist schriftlich mitgeteilt. Daraufhin muss durch den berechtigten Nutzungsberechtigten ein von der Stadt Wallenfels zur Vornahme von gewerblichen Arbeiten in den Friedhöfen berechtigter Steinmetzbetrieb mit der Behebung der Mängel beauftragt und die Standsicherheit innerhalb der festgesetzten Frist wiederhergestellt werden. Die Stadt Wallenfels ist endgültig zu informieren, wann und wer die Arbeiten erledigt hat. Bei akuter Umsturzgefahr ist die Friedhofsverwaltung nach § 20 der Friedhofssatzung ermächtigt, die Grabstätte abzusperren oder den Grabstein umzulegen.

Wallenfels, den 22.06.2023 

Jens Korn
Erster Bürgermeister